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Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Ihr Rainer Sabharwal


Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Ver­sicherungs­makler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Ver­sicherungs­makler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Ver­sicherungs­makler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.


Darauf sollten Sie als Versicherungsnehmer achten

Darauf müssen Sie als Versicherungskunde achtenWenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden wollen, müssen Sie einiges beachten. Schon vor Abschluss etwa einer Lebens-, Berufs­unfähig­keits- oder privaten Kranken­ver­si­che­rung gilt: Die Fragen im Antragsformular nach Vorerkrankungen und aktuellem Gesundheitszustand sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Wenn man bei den Gesundheitsangaben schummelt, kann der Versicherer im Ernstfall später die Leistung verweigern und aus dem Vertrag aussteigen.

Die Pflicht zur Wahrheit besteht übrigens nicht nur bei Per­sonen-, sondern auch bei Sachversicherungen. Setzt man beispielsweise den Wert eines Wohnhauses zu niedrig an, um Beiträge zu sparen, ersetzt die Ge­bäude­ver­si­che­rung im Schadenfall nur einen Teil der Wiederherstellungskosten. Das gilt auch für die Haus­rat­ver­si­che­rung, sofern der tatsächliche Wert der Wohnungsausstattung höher ist als bei Vertragsabschluss angegeben. Teure Anschaffungen deshalb nachmelden oder gleich eine Pauschalvariante wählen. Egal ob Sach- oder Per­sonenversicherung: Die Frage, ob man vorher bei einem anderen Anbieter versichert war oder noch ist, muss der Kunde immer wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls ist der Versicherer auch hier aus der Leistungspflicht und kann vom Vertrag zurücktreten.

Nach Vertragsschluss das versicherte Risiko möglichst gering halten. Beispiel: Wer beispielsweise vergisst, die brennenden Kerzen auszumachen bevor er die Wohnung verlässt, muss sich vom Hausratversicherer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, wenn daraus ein Wohnungsbrand resultiert. In diesem Fall kann der Hausratversicherer die Schadenregulierung ganz verweigern. Grobe Fahrlässigkeit ist auch in der Kfz-Kaskoversicherung ausgeschlossen. Die muss Schäden am eigenen Fahrzeug nicht ersetzen, wenn man etwa wegen stark überhöhter Geschwindigkeit oder unter Alkoholeinfluss verunglückt. Die Kfz-Haft­pflicht muss den Unfallgegner zwar in jedem Fall zunächst entschädigen. Hat der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursacht, kann sie sich aber einen Teil bei ihm zurückholen.

Wenn sich das Schadenrisiko nach Abschluss einer Police erhöht, am besten sofort Mitteilung beim Versicherer machen. Das gilt beispielsweise für die Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn man länger als 60 Tage abwesend ist oder in der Ge­bäude­ver­si­che­rung, wenn am Haus ein Baugerüst angebracht wird. Tritt ein Schadenfall ein, muss er dem Versicherer sofort gemeldet werden. Folgeschäden hat man nach Möglichkeit aktiv zu verhindern – Sturmschäden am Dach müssen mit Planen abgedeckt werden, damit kein Regenwasser eindringen kann, ein auslaufender Öltank muss sofort und fachgerecht abgedichtet werden, damit der Schaden nicht noch größer wird. Versicherungsschäden keinesfalls selbst beseitigen, bevor sie von einem Vertreter des Versicherers begutachtet wurden. Und alle Schäden am besten fotografisch dokumentieren. Das ist zwar nicht Pflicht, kann aber später ein wichtiger Nachweis sein.

Seit einiger Zeit können diese Risiken auch über sehr gute Bedingungswerke mitversichert werden. Dadurch ist ein Tarifvergleich absolut empfehlenswert. Nutzen auch Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Vergleichs und erhöhen Sie Ihre Sicherheit und sparen Sie dabei noch Geld.